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Beschwerdeverfahren

Die J. Fischer & Sohn KG hat ein Beschwerdeverfahren eingerichtet, um externen Parteien (unabhängig ob es sich dabei um Einzelpersonen oder Interessengruppen handelt) die Möglichkeit zur Anzeige von Beschwerden, Bedenken oder Missständen in Verbindung mit den Lieferketten der J. Fischer & Sohn KG zu geben.

Bei diesen Beschwerden kann es sich um Verstöße im Zusammenhang mit der Beschaffung von Rohstoffen handeln. Andere Beispiele für mögliche Verstöße sind die Missachtung von Menschenrechten, schlechte Arbeitsbedingungen, Verstöße gegen Umweltauflagen sowie Zahlungen von Schmier- oder Bestechungsgeldern.

Sebastian Fischer, Mitglied der Geschäftsleitung der J. Fischer & Sohn KG, ist verantwortlich für die Implementierung und Überprüfung dieses Verfahrens.

Anonymisierte Meldung

Mit ihren Bedenken können sich interessierte Parteien per E-Mail an folgende Adresse wenden: verantwortung@fischer-trauringe.de.

Beschwerden werden anonym entgegengenommen. Fischer versichert, jede Beschwerde ernst zu nehmen und zeitnah zu bearbeiten. Zudem garantiert Fischer der Quelle, die Wahrung der Vertraulichkeit, sowie der vertraulichen und sensiblen Behandlung der Beschwerde (es sei denn, das Gesetz schreibt eine Offenlegung vor).

Bearbeitungsprozess

Nach Eingang einer Beschwerde ist die Vorgehensweise wie folgt festgelegt:

  • Ein detaillierter Bericht über die Beschwerde wird erstellt
  • Das Beschwerdeverfahren wird der Person erklärt, die die Beschwerde eingereicht hat. Ebenso werden Erwartungen an das Verfahren abgefragt.
  • Firmenintern wird eine Person mit dem notwendigen Know-How bestimmt, sodass die Beschwerde an eine geeignete Stelle weitegeleitet werden kann, z.B. an den Lieferanten oder eine Institution.
  • Sollte die Beschwerde intern bearbeitet werden können, werden möglichst viele weitere Informationen (möglicherweise auch Beweise) eingeholt.
  • Es werden alle Maßnahmen ermittelt, sowie diese entsprechend überwacht.
  • Nach ausgiebiger Prüfung der Fakten wird die Person, die die Beschwerde eingereicht hat, über alle Entscheidungen und Ergebnisse informiert.
  • Die Beschwerde und die damit zusammenhängende Dokumentation wird mindestens fünf Jahre lang archiviert.

 

Fischer verpflichtet sich, jeden Vorfall oder jede Beschwerde zeitnah zu prüfen und zu bearbeiten sowie dort, wo weitere Untersuchungen erforderlich sind, eine entsprechende Lösung zu finden. Außerdem wird Fischer in keiner Weise Maßnahmen gegen Personen ergreifen, die in gutem Glauben Beschwerden an Fischer übermittelt.